Gemietete Wohnung renovieren: Was ist erlaubt und wie darfst Du Dein Zuhause verschönern

Gastbeitrag

Wenn du eine gemietete Wohnung in Coburg hast und überlegst, diese zu renovieren, bist du nicht allein. Viele Mieter möchten ihrem Zuhause einen persönlichen Touch verleihen und kleinere oder größere Änderungen vornehmen, um sich richtig wohlzufühlen. Doch bevor du loslegst, solltest du dir über ein paar Dinge Gedanken machen. Welche Renovierungen darfst du als Mieter überhaupt durchführen? Was sagt der Vermieter dazu? Und wer zahlt am Ende für die Arbeiten? Hier erfährst du alles, was du wissen musst, wenn du deine gemietete Wohnung renovieren willst!



1. Muss der Vermieter der Renovierung zustimmen?

In einer Mietwohnung ist der Spielraum, was du verändern darfst, grundsätzlich begrenzt. Wenn du eine gemietete Wohnung renovieren möchtest, kannst du oft kleinere, dekorative Maßnahmen wie das Streichen der Wände ohne Genehmigung durchführen. Für größere Eingriffe – wie etwa das Entfernen von Wänden oder das Austauschen der Küchenzeile – solltest du jedoch den Vermieter informieren und eine Genehmigung einholen.

Einige Vermieter sind sehr offen für Verbesserungen, wenn diese die Wohnung aufwerten. Andere könnten strenger sein. Deshalb ist das A und O hier eine klare Kommunikation. Dokumentiere außerdem alles schriftlich, sodass du bei eventuellen Missverständnissen abgesichert bist.

2. Was zählt als „kleine“ und „große“ Renovierung?

In der Regel unterscheidet man zwischen kosmetischen und baulichen Änderungen.

Kosmetische Renovierungen umfassen:

  • Streichen von Wänden und Decken
  • Erneuerung von Tapeten
  • Erneuerung von kleinen Einbauten

Bauliche Änderungen hingegen sind tiefgreifender, wie:

  • Einbau einer neuen Küche oder eines Badezimmers
  • Verlegen eines anderen Fußbodens (z.B. Parkett statt Teppich)
  • Entfernung oder Versetzung von Wänden

Hier eine kleine Übersicht:

RenovierungsartErlaubnis erforderlich?
Wände streichenNein
Neue Tapeten anbringenNein
Bodenbelag austauschenJa
Neue Duschwand installierenJa
KüchenumbauJa

3. Darf ich eine neue Duschwand einbauen?

Das Badezimmer ist für viele Mieter ein besonderes Thema. Vielleicht gefällt dir die vorhandene Duschwand nicht, oder du wünschst dir eine bessere Abtrennung, um den Raum moderner und funktionaler zu gestalten. Generell ist der Einbau einer neuen Duschwand mit baulichen Eingriffen verbunden. Wenn du auf eine hochwertige Lösung setzt, wie zum Beispiel eine edle Duschwand, solltest du das auf jeden Fall mit dem Vermieter abklären.

Einige Vermieter sind sogar dankbar, wenn der Mieter bereit ist, die Kosten für eine solche Verbesserung selbst zu übernehmen. Doch denk daran: Ohne Erlaubnis könnte es passieren, dass du beim Auszug den alten Zustand wiederherstellen musst.

4. Wer trägt die Kosten für die Renovierung?

In der Regel sind die Kosten für kleinere Arbeiten, um eine gemietete Wohnung renovieren zu können, vom Mieter selbst zu tragen. Doch es gibt Ausnahmen: Bei baulichen Veränderungen kann der Vermieter bereit sein, sich an den Kosten zu beteiligen, vor allem, wenn dadurch der Wert der Wohnung gesteigert wird. Gerade bei langlebigen, qualitativ hochwertigen Investitionen wie etwa einer neuen Duschwand oder einem hochwertigen Bodenbelag könnte es sinnvoll sein, den Vermieter um eine Kostenbeteiligung zu bitten.

Tipp: Falls du handwerklich geschickt bist und selbst renovierst, kannst du oft Kosten sparen. Doch wenn es um Arbeiten geht, die Fachkenntnisse erfordern – wie die Installation einer neuen Duschwand oder die Elektrik – ist es besser, einen Profi zu engagieren.

5. Worauf solltest du bei der Wahl der Materialien achten?

Qualität zahlt sich aus – das gilt auch wenn ich eine gemietete Wohnung renovieren möchte. Besonders bei Mietobjekten sollte man auf pflegeleichte und robuste Materialien setzen. Der Bodenbelag sollte strapazierfähig sein, und für das Badezimmer sind wasserfeste und langlebige Materialien wie Keramik oder Sicherheitsglas ideal. Eine Duschwand aus Glas kann hier eine moderne und pflegeleichte Lösung bieten.

6. Muss ich die Wohnung beim Auszug in den Ursprungszustand zurückversetzen?

Das ist wohl eine der häufigsten Fragen: Muss die Mietwohnung am Ende wieder so aussehen wie bei der Anmietung? Grundsätzlich ja, aber auch hier gilt: Alles hängt vom Vertrag und der Absprache mit dem Vermieter ab. Wenn du bauliche Änderungen vorgenommen hast – beispielsweise das Verlegen eines neuen Bodenbelags – kann der Vermieter verlangen, dass du diese beim Auszug zurückbaust.

Falls die Änderung jedoch eine Verbesserung darstellt, zeigen sich viele Vermieter kulant und übernehmen die Neuerungen in den Mietbestand. Um Konflikte zu vermeiden, ist es immer ratsam, bereits beim Einzug Fotos zu machen und mit dem Vermieter schriftlich festzuhalten, welche Maßnahmen gewünscht oder geduldet werden.

7. Welche Tipps helfen dir, den Renovierungsprozess reibungslos zu gestalten?

Damit deine Renovierung ein Erfolg wird, haben wir hier einige hilfreiche Tipps für dich zusammengestellt:

  • Vorherige Absprache mit dem Vermieter: Schaffe Klarheit, bevor du loslegst.
  • Schriftliche Genehmigung einholen: Falls es um größere Maßnahmen geht, ist ein schriftlicher Nachweis Gold wert.
  • Dokumentiere alle Änderungen: Notiere dir alles, was du veränderst, und mach Fotos.
  • Investiere in Qualität: Langlebige Materialien und robuste Einbauten zahlen sich aus, besonders bei Mietobjekten.
  • Vorsicht bei baulichen Änderungen: Diese könnten zu Problemen führen, wenn der Vermieter sie nicht genehmigt hat.

8. FAQ zum Thema „gemietete Wohnung renovieren“

Hier sind einige häufig gestellte Fragen zum Thema, die dir helfen können, die richtigen Entscheidungen zu treffen:

Darf ich die Wohnung bunt streichen? Ja, die Farbwahl bleibt dir überlassen, solange es sich um leicht überstreichbare Farben handelt. Doch Vorsicht: Beim Auszug könnte der Vermieter verlangen, dass die Wohnung wieder in neutralen Farben gestrichen wird.

Was tun, wenn die Wohnung beim Einzug schon renovierungsbedürftig ist? Bespreche dies direkt mit dem Vermieter. Manche Vermieter bieten eine Mietminderung oder übernehmen die Renovierungskosten, wenn der Zustand bei Einzug nicht optimal ist.

Darf ich neue Lampen oder Regale anbringen? Ja, kleine Bohrlöcher für Lampen oder Regale sind in der Regel kein Problem. Jedoch müssen diese beim Auszug wieder verschlossen werden.

Darf ich im Badezimmer Veränderungen vornehmen? Kleinere Änderungen im Bad, wie das Anbringen einer neuen Duschwand, fallen oft nicht unter die meldepflichtigen Renovierungen, wenn du keine großen baulichen Maßnahmen durchführst. Achte jedoch darauf, dass bei deinem Auszug nichts beschädigt wird, und bespreche größere Eingriffe (wie das Versetzen von Sanitäranlagen) stets mit deinem Vermieter.

Fazit:

Eine gemietete Wohnung renovieren kann deinem Zuhause eine persönliche Note geben, erfordert jedoch ein bisschen Planung und Kommunikation mit dem Vermieter. Wenn du die Tipps und Hinweise beachtest, steht einem gemütlichen und individuell gestalteten Zuhause nichts im Weg.

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